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  • Reichweite des Tätigkeitsverbots für ungeimpfte Arbeitnehmer und arbeitsrechtliche Konsequenzen

    Seit dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine Immunitätsnachweispflicht: Personen, die in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Gruppen (z.B. Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen und Rettungsdienste) tätig sind, müssen der jeweiligen Einrichtungs- oder Unternehmensleitung einen Impf- oder Genesenennachweis („2G-Nachweis“) oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Mit den arbeitsrechtlichen Folgen dieser Regelung hatte sich nun erstmals das Arbeitsgericht Gießen (Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22) auseinanderzusetzen.

    20 April 2022

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Juli 2022 verpflichtend für Arbeitgeber

    Bereits seit dem letzten Jahr sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Krank-schreibungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. In einem zweiten Schritt sollen nun Arbeitgeber digital über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Bereits jetzt können Arbeitgeber die Daten elektronisch abrufen (bis zum 1. Juli 2022 – Pilotphase). Bis zum 1. Juli 2022 werden Mitarbeiter*innen jedoch weiterhin eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgehändigt bekommen, welche sie vorlegen müssen.

    7 February 2022

  • Umsetzung der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht

    Ab dem 16. März 2022 greift in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine – schon im Dezember letzten Jahres beschlossene – Immunitätsnachweispflicht, in der Tagespresse oft missverständlich „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ genannt, für medizinisches und pflegerisches Personal. Im Folgenden werden Inhalt und arbeitsrechtliche Folgen der gesetzlichen Neuregelung dargestellt.

    28 January 2022

  • Neue Anforderungen an Impf- und Genesenennachweis – Was müssen Arbeitgeber seit dem 15. Januar 2022 beachten?

    Die geänderte Fassung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung bringt eine „Flexibilisierung“, aber zugleich auch neue Anforderungen an eine gesetzeskonforme Kontrolle und Dokumentation der 3G-Nachweise mit sich.

    Auf Basis neuer Definitionen soll verhindert werden, dass sich die Voraussetzungen an einen gültigen „Impf- und Genesenennachweises“ immer dann ändern, wenn aufgrund neuer Entwicklungen im Pandemieverlauf oder neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse geänderte Anforderungen an den Impf- oder Genesenennachweis gestellt werden müssen.

    27 January 2022

  • Sozialversicherungspflicht des Beschäftigungslandes – EuGH-Urteil zur A1-Bescheinigung bei Leiharbeit

    Leiharbeitnehmer (insbesondere solche aus dem osteuropäischen Ausland) werden häufig in dem Niederlassungsland des Verleihunternehmens und nicht im Einsatzland sozialversichert. Denn im Niederlassungsland gelten in der Regel deutlich geringere Abgabensätze als in den westeuropäischen Nachbarländern.

    Dieser Praxis hat der EuGH mit seinem Urteil vom 3. Juni 2021 (Rs C-784/19) nun einen Riegel vorgeschoben.

    27 December 2021