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  • Urteil zu AGG-Hopping: So schützt das BAG Arbeitgeber vor Missbrauch bei Entschädigungsklagen

    Missbrauch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindern: Am 19. September 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ausgeschlossen ist, wenn der Kläger rechtsmissbräuchlich handelt. Das Urteil setzt ein klares Zeichen gegen sogenannte „AGG-Hopper“, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gezielt nutzen, um finanzielle Vorteile zu erlangen, ohne ernsthaft an einer ausgeschriebenen Stelle interessiert zu sein.

    14 April 2025

  • Mitarbeiterbeteiligung: Verfall von virtuellen Optionen – Kehrtwende in der BAG-Rechtsprechung

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19. März 2025 entschieden (10 AZR 67/24; bisher liegt nur die Pressemitteilung vor), dass folgende Klauseln in virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen unwirksam sind:

    1.) Klauseln, die bei Eigenkündigung (Unterfall einer „Bad Leaver“-Klausel) zu dem unmittelbaren Verfall aller „gevesteten“ virtuellen Optionen führen, und
    2.) Klauseln, die regeln, dass „gevestete“ virtuelle Optionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schneller verfallen, als sie innerhalb der „Vesting-Periode“ verdient wurden.

    Das BAG sieht die Zuteilung von virtuellen Optionen aus Mitareiterbeteiligungsprogrammen als eine Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung und wendet sich damit von seiner bestehenden Rechtsprechung ab (BAG, Urteil vom 28.05. 2008, Az. 10 AZR 351/07), wonach der spekulative Charakter von virtuellen Optionen im Vordergrund stand.

  • Änderung des Mutterschutzgesetzes: Mutterschutz auch bei Fehlgeburten (ab 1. Juni 2025)

    Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthielt bislang eine Schutzlücke: Verlor eine Frau ihr Kind bis zur 24. Schwangerschaftswoche, blieb ihr der Schutz des MuSchG verwehrt. Das wird sich nun ändern: Das neue Gesetz tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft.
    Konnte sich eine Beschäftige nach Fehlgeburt bislang nur (mit arbeitgeberseitiger Entgeltfortzahlung) krankschreiben lassen, stehen ihr während der neuen, optionalen Schutzfristen nun Mutterschaftsleistungen zu. Diese Kosten werden dem einzelnen Arbeitgeber über die Umlage U2 vollständig erstattet.

    31 March 2025

  • Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 10 AZR 57/24) entschieden, dass Arbeitgeber schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie ihre Verpflichtung zur rechtzeitigen Zielvorgabe verletzen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Zielvorgabe für eine variable Vergütung zu spät oder gar nicht erfolgt. Das Urteil knüpft an die bisherige BAG-Rechtsprechung zu verspäteten Zielvereinbarungen an und verdeutlicht die Risiken für Arbeitgeber und die Bedeutung einer fristgerechten und klaren Zielvorgabe.

    24 February 2025

  • Rechtsprechungsupdate Annahmeverzugslohn und „Böswilliges Unterlassen“ – BAG Urteil vom 12. Februar 2025 – Az.: 5 AZR 127/24

    Wann sich Arbeitgeber im Rahmen der Geltendmachung eines Annahmeverzugslohnanspruches auf ein „böswilliges Unterlassen“ des Arbeitnehmers berufen können, ist gegenwärtig in der Rechtsprechung heiß diskutiert.

    Bisher war der Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer ernsthafte Bewerbungsbemühungen unternehmen muss, nicht abschließend geklärt. Hier schafft das am 12. Februar 2025 ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts nun mehr Klarheit.

    17 February 2025

  • Neue EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Auf was Arbeitgebende sich in Deutschland einstellen müssen

    Am 24. April 2024 hat das europäische Parlament die „Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit“ verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Schutz und die Rechte von Plattformarbeitenden zu stärken und mehr Transparenz seitens der Plattformbetreibenden zu gewährleisten. Unternehmen müssen sich auf umfassende Änderungen einstellen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Diese Entwicklungen sind besonders relevant für Plattformen, die auf selbstständige Arbeitskräfte setzen, wie etwa Kurierdienste oder Übersetzungsplattformen. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie, die eine Implementierung in nationales Recht innerhalb von zwei Jahren vorsieht, ist am 1. Dezember 2024 gestartet. Die zukünftigen nationalen Vorschriften werden dabei einen maßgeblichen Einfluss auf Plattformbetreiber wie Uber Eats, Lieferando und Co. haben.

    3 February 2025