Geschäftsgeheimnisschutz – Catch-all-Klauseln im Arbeitsvertrag als unwirksame Geheimhaltungsmaßnahme
Das Bundesarbeitsgericht sagt Adieu zu sog. „catch-all-Klauseln“ und bestätigt daher die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Wir zeigen auf, worauf Arbeitgeber achten sollten.