Außerordentliche Kündigung wegen Weiterleitung sensibler Daten an den privaten E-Mail-Account
Sachverhalt Das Oberlandesgericht…
Die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers über einen Zeitraum von 18 Monaten hinaus bei einem Entleiher stellt auch dann eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 Nr. 1e AÜG dar, wenn der Leiharbeitnehmer eine Festhalteerklärung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1a AÜG abgegeben hat. Diese hat allein die arbeitsrechtliche Folge, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer weiterhin wirksam bleibt. Den Verstoß beseitigt sie nicht. Dies entschied das BayObLG (Beschluss vom 22. Januar 2020 – 201 ObOWi 2474/19).
Die Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats ist für Arbeitgeber eine fast unüberwindbare Hürde: Die ordentliche fristgemäße Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist durch § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG ausgeschlossen. Allenfalls eine außerordentliche fristlose Kündigung kann nach § 103 Abs. 1 BetrVG zulässig sein. Deren Wirksamkeit bejahte das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern kürzlich bei sexueller Belästigung einer Arbeitskollegin (Beschluss v. 5. März 2020 – 5 TaBV 9/19).
Bis zum 31. Dezember 2019 konnten Gutscheine als Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter ausgegeben werden, sofern deren Wert die Freigrenze von EUR 44 nicht überschritt. Seit dem 1. Januar 2020 gelten nur noch bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Guthabenkarten als Sachbezug, § 8 EStG (neu).
Die AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen gehört zu den Dauerbrennern in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Häufig waren dabei Ausschlussklauseln Gegenstand der Urteile. Das BAG beschäftigte sich erst kürzlich wieder mit sog. zweistufigen Ausschlussfristen und monierte mangelnde Transparenz (BAG, Urteil vom 3. Dez. 2019 – 9 AZR 44/19).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied jüngst, dass Äußerungen bei dienstlichen Veranstaltungen, die die nationalsozialistischen Verbrechen verharmlosen, einen Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht darstellen, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Jan. 2020 - 9 Sa 434/19).
Kann eine Reduzierung der Entgelte in einer Betriebsvereinbarung (BV) vereinbart werden, und dass ohne Zustimmung des Mitarbeiters (MA)?
Liebe Leserinnen und Leser unseres OC-Arbeitsrechtsblogs, die Corona-Krise hält die Welt weiter fest in der Hand. Wir von Osborne Clarke haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, Sie umfassend und…
Die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdruck ist nicht erforderlich im Sinne von § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie ist damit ohne Einwilligung der betroffenen Person unzulässig (ArbG Berlin, Urteil vom 16. Oktober 2019 – 29 Ca 5451/19).
Die Ausbreitung des Corona-Virus macht Arbeitgebern bereits zu schaffen. Vor allem Lieferengpässe und Arbeitnehmer, die aus verschiedenen Gründen zuhause bleiben müssen, beeinträchtigen die Betriebsabläufe. Das Betriebs- und damit auch das Kostenrisiko liegt grundsätzlich bei den Arbeitgebern. Eine Möglichkeit zur Abhilfe oder zumindest Abfederung der Belastung könnte die Einführung von Kurzarbeit sein. Die wichtigsten Punkte im Überblick: