Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2018 den Entwurf eines neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, dessen erklärtes Ziel es ist, die Fachkräfteverfügbarkeit durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu gewährleisten. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende Novellierung, sondern um die punktuelle Änderung und Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, z.B. im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Der Gesetzesentwurf hat inzwischen auch den Bundesrat passiert. Dieser hat am 15. Februar 2019 seine Stellungnahme veröffentlicht und den Entwurf in dieser grundsätzlich begrüßt.