Außerordentliche Kündigung wegen Weiterleitung sensibler Daten an den privaten E-Mail-Account
Sachverhalt Das Oberlandesgericht…
Sachverhalt Das Oberlandesgericht…
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthielt bislang eine Schutzlücke: Verlor eine Frau ihr Kind bis zur 24. Schwangerschaftswoche, blieb ihr der Schutz des MuSchG verwehrt.…
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 10 AZR 57/24) entschieden, dass Arbeitgeber schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie…
Wann sich Arbeitgeber im Rahmen der Geltendmachung eines Annahmeverzugslohnanspruches auf ein „böswilliges Unterlassen“ des Arbeitnehmers berufen können, ist gegenwärtig in der Rechtsprechung heiß…
Am 24. April 2024 hat das europäische Parlament die „Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit“ verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab,…
Die neuste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az: C 55/18) vom 14. Mai 2019 stärkt die Arbeitnehmerrechte und nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht, Arbeitszeit vollständig zu erfassen. Grundlage ist die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union.
Das BAG hat die Grenzen des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats mit seiner Entscheidung näher bestimmt: Die reine Änderung eines Fragekatalogs einer Mitarbeiterbefragung, die von einer technischen Plattform durchgeführt werde, stelle keine Änderung der technischen Einrichtung selbst dar und sei nicht (erneut) mitbestimmungspflichtig (BAG, Beschluss vom 11. Dezember 2018 – 1 ABR 13/17).
Verbraucher haben allgemein ein Widerrufsrecht für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikation geschlossen werden. Dies gilt jedoch nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, auch wenn diese in einer Privatwohnung des Arbeitnehmers geschlossen werden. Sie können jedoch bei Verstoß gegen das „Gebot fairen Verhandelns“ unwirksam sein (BAG, Urteil vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Yoga-Kurs haben kann (LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2019 - 10 Sa 2076/18).
Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber finanzielle Abgeltung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen Jahresurlaub verlangen (EuGH, Urteil vom 6. November 2018 – C-569/16 und C-570/16).
Praktikanten, die ihr Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten, haben auch dann keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn das Praktikum aufgrund einer Unterbrechung länger als drei Monate gedauert hat (BAG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 556/17).
Bereits zu Beginn des Jahres 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat neben einer weitgehenden Neugliederung der einzelnen Regelungen auch Handlungspflichten für Arbeitgeber bestimmt. Neu ist die Einführung einer abstrakten oder „anlassunabhängigen" Gefährdungsbeurteilung. Verstöße gegen diese Handlungspflicht sind bußgeldbewährt und können seit dem 1. Januar 2019 geahndet werden, so dass akuter Handlungsbedarf besteht.
Die EU hat sich auf Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern geeinigt. Nachdem im Jahr 2018 bereits der erste Entwurf für eine Richtlinie veröffentlicht worden ist, steht nunmehr fest: Auf private wie öffentlich-rechtliche Arbeitgeber warten mitunter enorme Herausforderungen.
Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2018 den Entwurf eines neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, dessen erklärtes Ziel es ist, die Fachkräfteverfügbarkeit durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu gewährleisten. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende Novellierung, sondern um die punktuelle Änderung und Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, z.B. im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Der Gesetzesentwurf hat inzwischen auch den Bundesrat passiert. Dieser hat am 15. Februar 2019 seine Stellungnahme veröffentlicht und den Entwurf in dieser grundsätzlich begrüßt.