Bürokratieentlastungsgesetz und vereinfachte Beanspruchung der Elternzeit – Ein Mehrwert oder eher ein Risiko?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist das vierte Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) in Kraft getreten.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist das vierte Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) in Kraft getreten.
Im Jahr 2025 gibt es eine entscheidende Veränderung bei den Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die letzten unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in Ost- und…
Nachdem der gesetzliche Mindestlohn bereits in den vergangenen Jahren sukzessive angestiegen ist, wird zum 1. Januar 2025 die vorerst letzte Stufe der geplanten…
Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht es transgeschlechtlichen,…
Der Fall des Automobilherstellers Tesla, der aufgrund einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Krankmeldungen unangekündigte Hausbesuche bei etwa 30 Mitarbeitern durchführte, wirft wichtige arbeitsrechtliche…
Während die elektronische Beantragung der A1-Bescheinigungen bis zum 31. Dezember 2018 nur eine Option für den Arbeitgeber war, sind ab dem 1. Januar 2019 die Regelungen zur elektronischen Beantragung und Rückübermittlung der A1-Bescheinigungen für die Arbeitgeber verpflichtend.
Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr! Um Ihnen den Beginn zu erleichtern, haben wir einige der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, die für Unternehmen von Bedeutung sein können, zusammengestellt. Viel Spaß bei der Durchsicht und auf ein erfolgreiches Jahr 2019!
Eine nationale Bestimmung, nach welcher ein „Elternurlaub“ bei der Berechnung der Dauer des Jahresurlaubs anspruchsmindernd berücksichtigt wird, ist mit dem Unionsrecht vereinbar (EuGH, vom 4. Oktober 2018 – C-12/17).
Genügt ein Arbeitnehmer seiner Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines auf die Karenzentschädigung anrechenbaren Einkommens, wenn er seine Steuererklärung und seinen Steuerbescheid vorlegt? Nach obergerichtlicher Rechtsprechung: Ja (LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. März 2018 – 5 Sa 38/17).
Dass auch der Verdacht einer Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann, ist allgemein anerkannt. Die rechtlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Verdachtskündigung sind allerdings streng. Wie wichtig die Ausermittlung des Sachverhalts und die Berücksichtigung entlastender Momente sein kann, betont nun nochmals das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Entscheidung v. 10. Juli 2018 – 2 TaBV 1/18).
Um die Mitbestimmung in Unternehmensorganen zu vermeiden, war die sogenannte „Flucht in die Societas Europaea (SE)“ ein oft beworbenes Patentrezept. Dies gilt zwar auch weiterhin, allerdings dürften nach der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. aus August 2018 u. U. neue Spielregeln gelten.
Nachdem im April 2018 der europäische Entwurf einer Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern veröffentlicht wurde, hat nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Entwurf zu einem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (BT-Drucksache 19/4558) vorgelegt. Dieser wird noch nicht das letzte Wort sein, lässt aber schon vermuten, wie die Regeln des Whistleblowing und der Schutz von Hinweisgebern künftig aussehen könnten.
Die seit dem 25. Mai 2018 EU-weit unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu EUR 20.000.000,- oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Daher sollten Unternehmen dafür Sorge tragen, Mitarbeiterdaten rechtzeitig zu löschen.
Immer mehr Unternehmen erteilen Arbeitszeugnisse nicht mehr im klassischen Fließtext, sondern zeitsparend in tabellarischer Form. Genügen diese „Multiple-Choice“-Zeugnisse den von der Rechtsprechung aufgestellten Formerfordernissen oder sind es möglicherweise die Formerfordernisse selbst, die im Zeitalter der Digitalisierung im Wandel stehen?