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  • Transparenz im Annahmeverzug: LAG Köln stärkt Auskunftsanspruch und prüft „Scheinbewerbungen“

    In Kündigungsschutzverfahren rückt der Annahmeverzugslohn zunehmend in den Mittelpunkt. Muss der Arbeitgeber Annahmeverzugslohn zahlen und was darf er verlangen, um böswillig unterlassenen Zwischenverdienst anzurechnen?
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu bereits Leitlinien gesetzt; ein aktuelles Urteil des LAG Köln zeigt sehr praxisnah, wie Arbeitgeber ihre Rechte durchsetzen und wo die Grenzen verlaufen. Ob und in welchem Umfang Zahlungen geschuldet sind,
    erfordert eine einzelfallbezogene rechtliche Bewertung. Maßgeblich sind Auskunftspflichten, Zumutbarkeitskriterien und die Ernsthaftigkeit der Bewerbungsbemühungen.

    9 October 2025

  • Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen – Teil 2: Betriebsbegriff und Gestaltungsspielräume

    Zwischen 1. März und 31. Mai 2026 finden in vielen Unternehmen die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Für Arbeitgeber ist es jetzt entscheidend, betriebsratsfähige Einheiten sauber zu bestimmen und – wo sinnvoll – den Betriebszuschnitt rechtssicher zu ordnen. Fehler bei der Abgrenzung von Betrieben, Betriebsteilen oder gemeinsamen Betrieben sind eine Quelle für Wahlanfechtungen mit entsprechenden Kosten für die Neuwahl und zusätzlichem Aufwand. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Betriebsbegriff, mögliche Feststellungwege und zulässige Gestaltungsspielräume.

  • Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen – Teil 1

    Im Jahr 2026 stehen in zahlreichen deutschen Unternehmen turnusmäßige Betriebsratswahlen an. Für Arbeitgeber sind diese Wahlen von großer Bedeutung, denn Fehler können kostspielig sein (z.B. durch Neuwahlen und hohe Briefwahlkosten) und die Mitbestimmung durch den Betriebsrat beeinflusst maßgeblich die Zusammenarbeit im Unternehmen.
    In diesem ersten Artikel einer Blogreihe möchten wir Ihnen nicht nur grundlegende Informationen zur Betriebsratswahl vermitteln, sondern auch erläutern, warum es für Arbeitgeber sinnvoll ist, sich frühzeitig und umfassend mit dem Thema auseinanderzusetzen.

  • KI-Systeme im Kontext von Personalum- und -abbau und die Rolle der Skill-Matrix

    Die stetige Transformation von Arbeitsplätzen, die sich derzeit durch die zunehmende Integration von KI in Unternehmensprozessen rasant fortentwickelt, stellt Unternehmen vor die Herausforderung, die Entwicklung der Skills ihrer Mitarbeiter zu überblicken. Gerade auch beim Personalum- oder sogar beim -abbau zeigt sich, wie rechtlich bedeutsam dies ist.

  • Was Arbeitgeber bei Sommerhitze beachten müssen

    Außentemperaturen von über 30 Grad im Sommer sind in Deutschland schon längst keine Seltenheit mehr. Dennoch sind Büroräume oftmals nicht klimatisiert, sodass Arbeitgeber sich die Frage stellen, inwieweit den Arbeitnehmern auch bei starker Hitze die Fortführung ihrer Arbeit im Büro zugemutet werden darf.

    Klar ist, dass das Arbeiten bei hohen Temperaturen eine erhebliche Belastung für die gesamte Belegschaft darstellt. Unklar ist hingegen oftmals, welche konkreten rechtlichen Vorgaben bei Sommerhitze zu beachten sind.

  • Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich unwirksam

    Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Mitarbeitende im bestehenden Arbeitsverhältnis selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können (Urteil vom 3. Juni 2025 – 9 AZR 104/24). Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis von Beendigungsverhandlungen und Aufhebungsverträgen.

    9 July 2025

  • „Return to Office“ – rechtlicher Rahmen für Arbeitgeber

    Immer mehr Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeitenden im Rahmen von „Return to Office“ zurück ins Büro holen. Nach der Corona-Pandemie, in der mobiles Arbeiten zur Norm wurde, scheint sich der Trend zu drehen. Ob und wie die Rückkehr an einen festen Arbeitsplatz möglich ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung. Entscheidend ist, welche Vorkehrungen Arbeitgeber während der Pandemie getroffen haben.

  • Urteil zu AGG-Hopping: So schützt das BAG Arbeitgeber vor Missbrauch bei Entschädigungsklagen

    Missbrauch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindern: Am 19. September 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ausgeschlossen ist, wenn der Kläger rechtsmissbräuchlich handelt. Das Urteil setzt ein klares Zeichen gegen sogenannte „AGG-Hopper“, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gezielt nutzen, um finanzielle Vorteile zu erlangen, ohne ernsthaft an einer ausgeschriebenen Stelle interessiert zu sein.

    14 April 2025