Außerordentliche Kündigung wegen Weiterleitung sensibler Daten an den privaten E-Mail-Account
Sachverhalt Das Oberlandesgericht…
Sachverhalt Das Oberlandesgericht…
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthielt bislang eine Schutzlücke: Verlor eine Frau ihr Kind bis zur 24. Schwangerschaftswoche, blieb ihr der Schutz des MuSchG verwehrt.…
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 10 AZR 57/24) entschieden, dass Arbeitgeber schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie…
Wann sich Arbeitgeber im Rahmen der Geltendmachung eines Annahmeverzugslohnanspruches auf ein „böswilliges Unterlassen“ des Arbeitnehmers berufen können, ist gegenwärtig in der Rechtsprechung heiß…
Am 24. April 2024 hat das europäische Parlament die „Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit“ verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab,…
Fehlt ein Betriebsratsmitglied mehrfach und unentschuldigt bei Betriebsratssitzungen, so kann dies eine grobe Pflichtverletzung darstellen. Um hieraus einen wirksamen Ausschluss zu rechtfertigen, sind strenge Anforderungen an die Pflichtverletzung im konkreten Einzelfall zu stellen.
Das BAG festigt seine Rechtsprechung zu bruchteiligen Urlaubstagen: Keine Rundung ohne gesonderte Rechtsgrundlage. Das BUrlG enthält keine Regelung zur Abrundung von Urlaubsansprüchen, bei denen Bruchteile von Urlaubstagen weniger als einen halben Tag ergeben. (BAG, Entscheidung vom 8.5.2018 - 9 AZR 578/17).
Die EU-Kommission hat jüngst einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, veröffentlicht („Whistleblower-RL“). Mit der Whistleblower-RL und deren Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber werden Unternehmen künftig verpflichtet sein, bestimmte Whistleblowing-Strukturen und Verfahren vorzuhalten. Zudem sind Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien beabsichtigt. Aufgrund der konkreten Vorgaben im derzeitigen RL-Entwurf dürften auch Unternehmen, die bereits ein Whistleblowing- bzw. Hinweisgebersystem eingeführt haben, u.U. Anpassungen vornehmen müssen. Die wesentlichen Inhalte des RL-Entwurfs im Überblick:
Bei der Vertrauensarbeitszeit können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst einteilen. Welche Vor- und Nachteile das hat. Plus: Was bei Überstunden gilt.
Anders als im öffentlichen Dienst rechtfertigen außerdienstlich begangene Straftaten eine fristlose Kündigung im Bereich der Privatwirtschaft nur dann, wenn ein unmittelbarer Bezug zum Arbeitsverhältnis vorliegt (LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2018 – 11 Sa 319/17).
Kündigt eine Leiharbeitsfirma das Arbeitsverhältnis mit einem Leiharbeitnehmer, weil der Kunde diesen nach einer Einsatzdauer von 9 Monaten für 3 Monate und 1 Tag nicht mehr beschäftigen will, so ist die Kündigung unwirksam. Denn die Möglichkeit, den Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, entfällt dann nicht dauerhaft. Daneben kann die Kündigung auch wegen der Motivation des Entleihers für die vorübergehende Ablehnung der weiteren Beschäftigung unwirksam sein (ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 20. März 2018 – 1 Ca 2686/17).
Der mit Spannung erwartete Regierungsentwurf für das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist da. Die Analyse des am 18. Juli 2018 veröffentlichten Entwurfs macht deutlich: Unternehmen müssen handeln, wenn sie weiterhin ihre Geschäftsgeheimnisse schützen wollen. Arbeitsrechtliche Maßnahmen sind dabei unerlässlich.
Das heimliche Mitschneiden eines Personalgesprächs durch den Arbeitnehmer ist rechtswidrig und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung (Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, Entscheidung vom 23. August 2017 – 6 Sa 137/17).
Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden (Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 9. Mai 2018 – 8 C 13.17, bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht).