Am 24. November 2021 einigten sich die Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP auf einen Koalitionsvertrag. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind insbesondere die folgenden geplanten Änderungen der neuen Regierung beachtenswert:
Das Kapitel IV. des Koalitionsvertrags mit dem Titel „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“ eröffnen die Koalitionspartner unter anderem mit dem Halbsatz
„[wir] schaffen ein modernes Arbeitsrecht, das Sicherheit und fair ausgehandelte Flexibilität ermöglicht.“
Dem Anspruch, ein modernes Arbeitsrecht zu schaffen, werden die Koalitionspartner dem weiteren Inhalt des Koalitionsvertrags nach zu urteilen, nur in Teilen gerecht.