Nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf derzeit EUR 12,00 brutto steigt der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2024 weiter auf dann EUR 12,41 brutto pro Stunde.
Erhöhung des Mindestlohns
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf EUR 12,41 brutto pro Stunde erstmals wieder seit der Erhöhung zum 1. Oktober 2022 auf EUR 12,00 brutto pro Stunde (wir berichteten).
Dies hat das Bundeskabinett am 15. November 2023 beschlossen. Damit wurde von der Bundesregierung der Beschluss der Mindestlohnkommission aus dem Juni 2023 per Verordnung umgesetzt (Mindestlohn steigt in zwei Schritten | Bundesregierung).
Weitere Erhöhung ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn um weitere 41 Cent auf zukünftig EUR 12,82 brutto pro Stunde steigen.
Minijobs
Gleichzeitig erfolgt eine Erhöhung der Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen („Minijob“) auf zunächst EUR 538,00 monatlich ab dem 01.Januar 2024 und auf EUR 556,00 ab 1. Januar 2025. Wie geplant bleiben damit bisherige Beschäftigungen von 10 Stunden pro Woche stets geringfügig.
Steigende Lohnkosten
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, müssen mit steigenden Lohnkosten rechnen. Der Anreiz bzw. wirtschaftliche Druck zur Rationalisierung der Arbeit und Digitalisierung steigt weiter.
Verstoß
Arbeitgeber sollten entsprechende Arbeitsverträge regelmäßig überprüfen und die Beträge regelmäßig anpassen. Verstöße gegen den jeweils geltenden Mindestlohn werden mit Geldbußen bis zu EUR 500.000,00 geahndet.