Event von OC & Roxin LLP am 20. September 2018, 17:00 Uhr, Tanzende Türme, Hamburg
Typische arbeitsrechtliche Stolperfallen mit Strafbarkeitsrisiko
Haftungsrisiken ergeben sich nicht nur beim Fremdpersonaleinsatz, sondern auch aus den drohenden Sanktionen bei Arbeitszeitverstößen und Missachtungen des Datenschutzrechts, sowie den oftmals vernachlässigten Vorschriften des Arbeitssicherheitsrechts (z.B. der Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz).
Persönliche Haftungsfolgen für Geschäftsführer, Vorstands- und sonstige Organmitglieder
Das Haftungsrisiko für Verstöße trifft neben dem Unternehmen als juristische Person auch die Organmitglieder und kann zu einer gravierenden persönlichen Haftung in Form von Schadensersatzpflichten, Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen führen.
Systemischer Ansatz als „State of the Art“ zur Haftungsreduzierung
Um die Risiken strafrechtlicher Konsequenzen zu minimieren und rechtzeitig Verstöße zu verhindern bzw. auf Verstöße im Unternehmen reagieren zu können, sollten Unternehmen ein Risikomanagementsystem vorhalten. Wir zeigen die wesentlichen Schritte und Gestaltungsmöglichkeiten eines solchen Systems auf.
System als Vorteil bei Strafbemessung
Nach neuester Rechtsprechung kann sich ein funktionierendes Risikomanagement- bzw. Compliance-System positiv auf die Bemessung von Sanktionen wie Bußgeldern auswirken.
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