Änderung der Sozialversicherungsbeiträge 2019


2019 sind die Sozialversicherungsbeiträge und die Beitragsbemessungsgrenzen leicht gestiegen. Zwar gleichen sich die Beitragsänderungen bei Pflege und Arbeitslosigkeit aus. Die Beteiligung der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag der Krankenkassen führt zusammen mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen zu einer Erhöhung der Arbeitgeberzusatzkosten auf maximal gut EUR 1.300 (monatlich, West).

Krankenversicherung

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden seit dem 1 Januar 2019 wieder paritätisch bezahlt. Das heißt, auch der Arbeitgeber zahlt einen hälftigen Anteil an den 2015 eingeführten Zusatzbeiträgen, die bislang allein die Arbeitnehmer trugen. Die Zusatzbeiträge sind je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch. Sie bewegen sich im Allgemeinen zwischen 0,3% und 1,7%. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Bundesministerium für Gesundheit für 2019 auf 0,9 Prozent festgelegt (nach 1,0% in 2018 und 1,1% in 2017).
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6%.

Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind um 0,5%-Punkte (von 2,5% in 2018) auf 3,05% gestiegen. Es bleibt der allein vom Arbeitnehmer zu tragende Zusatzbeitrag von 0,25% für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahren. Der Sonderfall Sachsen bleibt bestehen: Dort trägt der Arbeitnehmer weiterhin einen höheren Anteil an dem Pflegeversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer 2,025%; Arbeitgeber 1,025) weil der Feiertag „Buß- und Bettag“ erhalten blieb.

Rentenversicherung

Der Beitrag zur Rentenversicherung bleibt im Vergleich zu 2018 unverändert bei 18,6%.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist um 0,5%-Punkte (von 3,0% in 2018) auf 2,5% in 2019 gesunken.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegt im Jahr 2019 bei monatlich EUR 4.537,50 (jährlich EUR 54.450). Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind auf monatlich EUR 6.700,00 West (EUR 6.150 Ost) bzw. EUR 80.400 West (EUR 73.800 Ost) gestiegen.

Die neuen Beiträge im Überblick

VersicherungBeitragssatz
Krankenversicherung14,6% + Zusatzbeitrag (~0.9%)
Pflegeversicherung3,05%
Rentenversicherung18.6%
Arbeitslosenversicherung2,5 %

Unfallversicherung

Die Beitragshöhe für die Unfallversicherung wird von den Berufsgenossenschaften für jedes Unternehmen individuell errechnet. Durchschnittlich beträgt der Beitrag zur Unfallversicherung 1,3%.

Umlagen

Die Umlagen U1 und U2 werden von den Krankenkassen festgelegt und sind daher unterschiedlich hoch. Zudem gibt es unterschiedliche Deckungshöhen, mit Unterschiedlichen Beitragshöhen.
Die Insolvenzgeldumlage („Umlage U3“) bleibt unverändert bei 0,06%.