Bildungsurlaub: Yoga-Kurs dient der beruflichen Weiterbildung


Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Yoga-Kurs haben kann (LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2019 - 10 Sa 2076/18).

Bildungsurlaub

Unter Bildungsurlaub wird die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung verstanden. Anspruch auf Bildungsurlaub haben in der Regel Arbeitnehmer sowie arbeitnehmerähnliche Personen. Darüber hinaus werden in einigen Landesgesetzen auch ausdrücklich Landesbeamte und Richter sowie Seeleute berechtigt.

Keine bundeseinheitliche Gesetzgebung

Ein bundeseinheitliches Bildungsurlaubsgesetz existiert nicht. Daher haben eine Reihe von Ländern Landesregelungen geschaffen, ausgenommen von Bayern und Sachsen. Die Voraussetzungen für Bildungsurlaub sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Jedenfalls können in den meisten Bundesländern Arbeitnehmer bis zu fünf Tage Bildungsurlaub beantragen.

LAG bejaht Anspruch auf Bildungsurlaub für einen Yoga-Kurs

Ein Berliner Arbeitnehmer beantragte für einen mehrtägigen Volkshochschulkurs unter dem Titel “Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation” Bildungsurlaub. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschied nun, dass der Arbeitgeber dafür Bildungsurlaub gewähren muss. Der Yoga-Kurs erfülle die Voraussetzungen des § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetzes. Es sei ausreichend, wenn die Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene.

Begriff der beruflichen Weiterbildung ist weit zu verstehen

Zur Begründung verwies das LAG auf das Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Nach der Gesetzesbegründung sei der Begriff der beruflichen Weiterbildung weit zu verstehen. Unter anderem solle so die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels unterstützt werden. Ein Yoga-Kurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.