Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringt weitreichende Änderungen mit sich, welche sukzessiv in Kraft treten. Die ersten Änderungen gelten ab dem 18. November 2023 und betreffen insbesondere die Regelungen zur Blauen Karte EU.
Die Neuerungen zeigen sich vor allem in der Möglichkeit unter weniger strengen Voraussetzungen an den Aufenthaltstitel zu gelangen:
I. Absenkung der Gehaltsgrenzen
Die Mindestanforderungen an das jährliche Einkommen für die Blaue Karte EU orientieren sich stets an der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
II. Erweiterter Personenkreis
Außerdem können folgende Personengruppen künftig die Blaue Karte EU erhalten:
In beiden Fällen ist die niedrigere Gehaltsschwelle maßgeblich.
III. Ausweitung der Liste der Engpassberufen
Die Liste der Engpassberufen beinhaltet ab sofort neben den ursprünglichen Berufsfeldern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen, Humanmedizin) unter anderem:
Die vollständige Liste der Engpassberufen ist hier zu finden.
IV. Kurz- und langfristige Mobilität
Stellt ein anderer Mitgliedstaat eine Blaue Karte EU aus, kann sich dessen Inhaber künftig ohne ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland aufhalten und arbeiten.
Möglich wird dadurch:
V. Arbeitsplatzwechsel
Inhaber der Blauen Karte EU benötigen ab dem 18. November 2023 keine Erlaubnis der Ausländerbehörde für einen Arbeitsplatzwechsel. Bestehen bleibt jedoch die Verpflichtung während der ersten zwölf Monate der Beschäftigung jeden Wechsel des Arbeitgebers oder jede Änderung, die die Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU tangieren, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen. Im Anschluss an diese Mitteilung ist die Ausländerbehörde berechtigt, den Arbeitsplatzwechsel für 30 Tage auszusetzen und abzulehnen, sofern die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU damit wegfallen.
VI. Erleichterter Familiennachzug
Der Familiennachzug für Inhaber der Blauen Karte EU in einem anderen Mitgliedsstaat wird privilegiert behandelt. Die Familienmitglieder können künftig mit ihrem Aufenthaltstitel als Angehöriger des Inhabers einer Blauen Karte EU aus dem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten.