Nachdem der gesetzliche Mindestlohn bereits in den vergangenen Jahren sukzessive angestiegen ist, wird zum 1. Januar 2025 die vorerst letzte Stufe der geplanten Erhöhungen erreicht. Der Mindestlohn steigt auf EUR 12,82 brutto pro Stunde.
Erhöhung des Mindestlohns
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent auf künftig EUR 12,82 brutto.
Damit ist die vom Bundeskabinett am 15. November 2023 beschlossene Verordnung umgesetzt, die auf den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 zurückgeht (wir berichteten).
Weitere Erhöhungen?
Ob und wie der Mindestlohn nach der Erhöhung zum 1. Januar 2025 weiter steigen wird, ist unklar. Der noch amtierende Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geht davon aus, dass der Mindestlohn 2026 zwischen 14 und 15 Euro liegen wird. Eine klare Strategie gibt es allerdings noch nicht. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Bundesregierung im kommenden Jahr mit diesem Thema umgehen wird, denn dass Handlungsbedarf besteht, dürfte auch angesichts der steigenden Inflation unstrittig sein.
Minijobs
Mit der Steigung des Mindestlohns geht eine Erhöhung der Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen („Minijob“) einher. Die neue Entgeltgrenze beträgt ab dem 01. Januar 2025 EUR 556,00 (bisher EUR 538,00). Wie geplant bleiben damit bisherige Beschäftigungen von 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn stets geringfügig.
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