Nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Juli auf EUR 10,45 brutto steigt der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf EUR 12,00 brutto.
Erhöhung des Mindestlohns auf die fünfte Stufe
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn in einer letzten Stufe auf EUR 12,00 brutto nachdem im Juli bereits eine Erhöhung auf EUR 10,45 brutto erfolgte (wir berichteten)
Weitere Erhöhung im Oktober
Mit der Erhöhung auf EUR 12,00 brutto hat die Mindestlohnkommission ihren Stufenplan, der bereits im Juli 2020 verabschiedet wurde, nun erfüllt. Gleichzeitig erfolgt eine Erhöhung der Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen („Minijob“) auf EUR 520,00 monatlich. Bisherige Beschäftigungen von 10 Stunden pro Woche bleiben damit wie geplant geringfügig.
Auch die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von bisher EUR 1.300,00 monatlich auf EUR 1.600,00 monatlich angehoben. Um den Anreiz über einen Minijob hinaus tätig zu werden zu erhöhen, sollen die Beschäftigten im Übergangsbereich auch darüber hinaus steuerlich entlastet werden.
Weitere Anpassung
Darüber hinaus gehende Anpassungen sollen durch die zuständige Mindestlohnkommission erstmals wieder mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vorgenommen werden.