Geplante Erhöhung des Mindestlohns in vier Stufen


Der Mindestlohn soll bis Juli 2022 in vier Stufen auf EUR 10,45 steigen. Dies empfahl die Mindestlohnkommission am Dienstag, 30. Juni 2020, der Bundesregierung einstimmig.

Mindestlohn seit 2015

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 durch das Mindestlohngesetz eingeführt und betrug zunächst EUR 8,50. Er wird turnusmäßig angepasst, wobei für die Anpassung eine unabhängige Kommission – die Mindestlohnkommission – eingeführt wurde. Die Bundesregierung passt die Höhe des Mindestlohns dann durch Rechtsverordnung an.

Mindestlohnkommission fasst alle zwei Jahre neuen Beschluss

Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission überprüft. Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden und insgesamt sechs Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie wissenschaftlichen – nicht stimmberechtigten – Mitgliedern.

Stetige Erhöhung des Mindestlohns

Bereits im Juni 2016 empfahl die Mindestlohnkommission in ihrem ersten Beschluss den Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf EUR 8,84 zu erhöhen. In ihrem zweiten Beschluss im Juni 2018 legte sie dann fest, dass der Mindestlohn ab 1. Januar 2019 auf EUR 9,19 und ab 1. Januar 2020 auf EUR 9,35 steigen soll.

Aktueller Vorschlag der Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission schlug der Bundesregierung im Rahmen ihres dritten Beschlusses am Dienstag, 30. Juni 2020 vor, den Mindestlohn nun in vier Schritten anzuheben. Der Mindestlohn soll

  • zum 1. Januar 2021 auf EUR 9,50,
  • zum 1. Juli 2021 auf EUR 9,60,
  • zum 1. Januar 2022 auf EUR 9,82 und
  • zum 1. Juli 2022 auf EUR 10,45

steigen.

Damit die geplante Erhöhung künftig auch gilt, muss die Bundesregierung diese nun durch Verordnung umsetzen, wobei davon auszugehen ist, dass sie sich nach der Empfehlung der Mindestlohnkommission richten wird.