Jugendarbeitsschutz im Sport: Rechtliche Fallstricke für junge Fußballstars


Der Einsatz von minderjährigen Fußballspielern bei spät angesetzten Spielen wirft juristische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf das Jugendarbeitsschutzgesetz. Während der aktuell laufenden Fußball-EM zeigt insbesondere der Fall des 16-jährigen spanischen Nationalspielers Lamine Yamal, dass die strengen Regelungen zur Arbeitszeit von Jugendlichen auch im Sport und bei anderen medialen Großereignissen stets zu beachten sind. Arbeitgeber müssen sich daher der rechtlichen Vorgaben und Risiken bewusst sein.

Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitbeschränkungen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) trifft unter anderem Regelungen zu den Arbeitszeiten von Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Gesetz findet dabei auf alle Jugendlichen Anwendung, die in Deutschland z.B. im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden, auch wenn sie nur vorrübergehend in Deutschland tätig sind. Da es sich bei Profisportlern regelmäßig um Arbeitnehmer handelt, müssen während der aktuell stattfindenden Fußball-EM auch die Nationalspieler anderer Länder die Vorgaben beachten. Demnach dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Außerdem bestimmt § 14 Abs. 1 JArbSchG, dass Jugendliche grundsätzlich nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden dürfen. Lediglich in Ausnahmefällen dürfen Minderjährige auch nach 20 Uhr noch arbeiten. Dabei differenziert das Gesetz danach, in welcher Branche die Beschäftigung erfolgt.

Spezifische Regelungen für den Sport

Während früher keinerlei spezifische Ausnahme für den Sport vorgesehen war, regelt § 14 Abs. 7 JArbSchG seit 2021, dass Jugendliche als Sportler im Rahmen von Sportveranstaltungen bis 23 Uhr tätig sein dürfen, Ihnen hiernach aber eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 14 Stunden zu gewähren ist. Bei den EM-Spielen, die erst um 21 Uhr beginnen, kann dies mitunter zu Problemen in der Umsetzung führen. Nicht nur bei Verzögerungen im Spielablauf oder einer längeren Nachspielzeit kann es schwierig werden, die zeitliche Grenze einzuhalten. Auch wenn die Spieler vor 23 Uhr ausgewechselt werden, muss stets beachtet werden, dass auch das Auslaufen vom Platz, Umkleidezeiten oder Interviews nach dem Spiel noch als Arbeitszeit gewertet werden können. Mithin ist darauf zu achten, dass nach 23 Uhr keinerlei Beschäftigung mehr erfolgt.

Auch wenn ein EM-Spiel auf einen Sonntag fällt, darf der Jugendliche zwar trotz des grundsätzlichen Beschäftigungsverbots für Minderjährige an Sonntagen ausnahmsweise nach § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 JArbSchG an dem Spiel teilnehmen. Es müssen jedoch mindestens zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei bleiben und die Verteilung der Beschäftigung an Sonntagen muss so erfolgen, dass der Jugendliche jeden zweiten Sonntag frei hat. Zudem müssen sie als Ausgleich für die Sonntagsarbeit an einem anderen Arbeitstag derselben Woche freigestellt werden, sodass sichergestellt wird, dass die Fünf-Tage-Woche nach § 15 JArbSchG eingehalten wird. 

Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder

Die Nichteinhaltung der Arbeitszeitregelungen kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verstößen gegen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, wenn der Arbeitgeber diese vorsätzlich oder fahrlässig begeht. Diese sind mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 EUR bewährt. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld tatsächlich verhängt wird, liegt jedoch im Ermessen der Behörde. Zu beachten ist allerdings, dass auch eine Straftat vorliegen kann, wenn durch die vorsätzliche Verletzung der Vorschriften tatsächlich ein Jugendlicher in seiner Gesundheit oder Arbeitskraft gefährdet wird oder ein Verstoß beharrlich wiederholt wird. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Auch wenn fraglich ist, inwiefern die Abschreckungswirkung von Bußgeldern bei großen Fußballvereinen greift, sollten die rechtlichen Grenzen aufgrund der Vielzahl der möglichen Verstöße im Blick behalten werden. Insbesondere eine Wiederholung von Verstößen ist zu vermeiden. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um rechtliche Risiken zu minimieren.