Die EU hat sich auf Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern geeinigt. Nachdem im Jahr 2018 bereits der erste Entwurf für eine Richtlinie veröffentlicht worden ist, steht nunmehr fest: Auf private wie öffentlich-rechtliche Arbeitgeber warten mitunter enorme Herausforderungen.
Erste Einigung zwischen EU-Staaten und Parlament
Im April 2018 hatte die EU-Kommission einen ersten Vorschlag zum Thema Whistleblower-Schutz vorgelegt (siehe unseren Blogeintrag hierzu). Mit großer Spannung wurde seitdem eine Entscheidung über die Whistleblower-Richtlinie erwartet. Die wesentlichen Regeln auf einen Blick:
Freie Wahl des Meldekanals
Whistleblower sollen darüber frei wählen können, welchen Weg sie zur Meldung der Verstöße nutzen. Insbesondere ist der Hinweisgeber nicht dazu verpflichtet, sich als erstes an eine Stelle im eigenen Unternehmen zu wenden. Er kann sich auch direkt an die zuständige Behörde wenden. Dies ist eine erste Abweichung von der noch geltenden Rechtsprechung in Deutschland und dürfte Unternehmen vor Probleme stellen.
Schutz vor Kündigungen
Die neuen Regelungen sollen außerdem Whistleblower vor Kündigungen oder anderen Repressalien schützen sowie Schutz in möglichen Gerichtsverfahren gewährleisten.