Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.03. des Folgejahres
Tarifvertraglich können Sonderzahlungen mit Mischcharakter vom (ungekündigten) Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht und Rückzahlungsregelungen vereinbart werden.