Willkommen 2019! Wichtige gesetzliche Neuerungen


Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr! Um Ihnen den Beginn zu erleichtern, haben wir einige der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, die für Unternehmen von Bedeutung sein können, zusammengestellt. Viel Spaß bei der Durchsicht und auf ein erfolgreiches Jahr 2019!

Erhöhung gesetzlicher Mindestlohn:

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von EUR 8,84 brutto auf EUR 9,19 brutto pro Stunde (sehen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag).

Brückenteilzeit:

Ab Beginn des Jahres gibt es einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit. Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis maximal fünf Jahren reduziert wird. Voraussetzung ist, dass in dem Unternehmen in der Regel mindestens 45 Arbeitnehmer arbeiten, das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Zudem hat der Gesetzgeber eine Zumutbarkeitsgrenze für Arbeitgeber mit 46 bis 200 Arbeitnehmern eingeführt. Demnach muss nur bei einem Arbeitnehmer pro angefangene 15 Arbeitnehmer Brückenteilzeit gewährt werden. (sehen Sie zu diesem Thema auch unseren Blogbeitrag).

Arbeit auf Abruf:

Der Gesetzgeber beschränkt zudem die mögliche abrufbare Zusatzarbeit bei der “Arbeit auf Abruf”. Zukünftig darf der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren Arbeit nicht mehr als 25% der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen. Ist eine wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt künftig eine Arbeitszeit von 20 (statt bisher 10) Stunden als vereinbart.

Elektronische A1-Bescheinigung:

Die Möglichkeit der elektronischen Beantragung einer A1-Bescheinigung gibt es bereits seit Beginn 2018. Seit Jahresbeginn ist sie nun verpflichtend! Achtung: Eine A1-Bescheinigung ist auch bei kurzen (nur mehrstündigen) Dienstreisen ins Ausland nötig! Zudem sind verstärkte Kontrollen zu beobachten – fehlt eine A1-Bescheinigung, drohen empfindliche Bußgelder. Einen aktuellen Beitrag mit weiteren Informationen hierzu finden Sie in Kürze in unserem Blog.

Geänderte Sozialversicherungsbeiträge:

Ein etwaiger von gesetzlichen Krankenkassen erhobener Zusatzbeitrag wird zukünftig nicht mehr allein vom Arbeitnehmer getragen, sondern paritätisch, von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50%. Zudem steigt der Beitrag der Pflegeversicherung auf 3,05% (zzgl. 0,25% für kinderlose Versicherte), während der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5% sinkt (jedoch bei deutlich erhöhter Beitragsbemessungsgrenze).

Dienstfahrräder/Dienstwagen:

Planen Sie Ihren Fuhrpark aufzustocken? Dann gibt es ab diesem Jahr einige Anreize: Ab Jahresbeginn ist der geldwerte Vorteil auf Dienstfahrräder nicht mehr zu versteuern. Elektro- und Hybridfahrzeuge sind mit 0,5% statt 1% zu versteuern.

Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose:

Bei Übernahme von über 25-Jährigen, die seit mehr als sechs Jahren arbeitslos waren, in eine Beschäftigung kann für zwei Jahre das Gehalt in Höhe des Mindest- bzw. Tariflohns, danach anteilig von der Agentur für Arbeit übernommen werden.