Sozialversicherungspflicht des Beschäftigungslandes – EuGH-Urteil zur A1-Bescheinigung bei Leiharbeit
Leiharbeitnehmer (insbesondere solche aus dem osteuropäischen Ausland) werden häufig in dem Niederlassungsland des Verleihunternehmens und nicht im Einsatzland sozialversichert. Denn im Niederlassungsland gelten in der Regel deutlich geringere Abgabensätze als in den westeuropäischen Nachbarländern.
Dieser Praxis hat der EuGH mit seinem Urteil vom 3. Juni 2021 (Rs C-784/19) nun einen Riegel vorgeschoben.