Latest Posts

  • Change in social security contributions and social contribution assessment ceiling 2023

    When employing in Germany, employers will face additional costs on top of gross salary as contracted with their staff. German social security contributions can amount to > EUR 1,400 each month, so an extra 17k annually.
    Generally speaking, half of social security contributions are paid by employing companies (on top of gross salary) while the other half is to be paid by employees. Still, the employer is obliged to do all payroll deductions and transfer the amounts to respective insurances and the wage tax authority. In return, German employees are covered under health insurance, nursing care insurance, unemployment insurance and the statutory pension system.

    9 January 2023

  • BAG: Keine Verjährung von Urlaubsansprüchen

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 2019 entschieden hatte, dass arbeitsvertragliche Verfallfristen auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch keine Anwendung finden, hat es mit der heute verkündeten Entscheidung klargestellt, dass auch die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

    4 January 2023

  • Mutterschutz und Elternzeit auch für Geschäftsführer*innen und Vorstände – Zweites Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II)

    Nicht nur für Arbeitnehmer*innen, sondern auch für Geschäftsführer*innen und Vorstände gibt es seit über einem Jahr – weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit – die Möglichkeit des Mutterschutzes und der Elternzeit hinsichtlich der Organbestellung, ohne einen – unnötig großen – Einschnitt in ihren Karriereweg zu riskieren. Wie genau setzen interessierte Unternehmen dies um und was genau sollte vorbereitet werden?

    4 January 2023

  • Hinweisgeberschutzgesetz vom Bundestag beschlossen

    Der Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2022 am 16. Dezember 2022 dem Regierungsentwurf von Juli 2022 zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz in geänderter Fassung nun endgültig zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens im April 2023 zu rechnen.

    3 January 2023

  • Änderung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beitragsbemessungsgrenzen 2023

    Für 2023 erhöht sich der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (2,6%), die Insolvenzgeldumlage hingegen reduziert sich weiter (wieder zurück auf 0,06% wie 2020). Außerdem steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1,6%. Die maximalen Arbeitgeberzusatzkosten liegen damit grundsätzlich bei fast EUR 1.500 (monatlich, West).

    1 January 2023

  • Duty to record working time: The BAG’s reasons for its decision are on the table

    In its decision of 13 September 2022 (1 ABR 22/21), the Federal Labour Court (Bundesarbeitsgericht - BAG) established the obligation to record working time resulting from Section 3 (2) 1 of the German Occupational Health and Safety Act (ArbSchG). The reasons for the decision, which have now been published, show which concrete implementation obligations employers have to comply with and what leeway (still) exists in the implementation.

    13 December 2022

  • Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Die Entscheidungsgründe des BAG liegen auf dem Tisch [1]

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) die aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG folgende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung festgestellt. Aus der jetzt veröffentlichten Entscheidungsbegründung ergibt sich, welche Umsetzungspflichten Arbeitgeber konkret treffen und welche Spielräume bei der Umsetzung (noch) bestehen.

    8 December 2022

  • Der Aufhebungsvertrag und das Gebot fairen Verhandelns – Rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer

    Aufhebungsverträge spielen in der Praxis eine große Rolle und sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Durch die Arbeitsgerichte sind mit der Zeit verschiedene Grundsätze herausgearbeitet worden, welche hinsichtlich Abschlusses und Inhalt zu beachten sind, damit der Aufhebungsvertrag wirksam ist. Einer dieser Grundsätze ist das sog. Gebot fairen Verhandelns, mit welchem sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in diesem Jahr erneut auseinandersetzte und dieses weiter konkretisierte (Urteil vom 24. Februar 2022 – 6 AZR 333/21).

    24 October 2022