2021: Der gesetzliche Mindestlohn ist auf EUR 9,50 gestiegen
Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von EUR 9,50 brutto. Bis Juli 2022 wird er stufenweise auf EUR 10,45 brutto angehoben.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von EUR 9,50 brutto. Bis Juli 2022 wird er stufenweise auf EUR 10,45 brutto angehoben.
Am 31. Dezember 2020 endet der zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien vereinbarte Übergangszeitraum bezüglich dem zum 1. Februar 2020 erfolgten Austritt Großbritanniens aus der Staatengemeinschaft.
In vielerlei Hinsicht ist derzeit sowohl auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene noch nicht endgültig und insbesondere rechtssicher geklärt, wie unterschiedlichste Fallgestaltungen und damit einhergehende Rechtsfragen ab dem 1. Januar 2021 zu behandeln sind.
Mit aktuellem Urteil vom 1. Dezember 2020 (9 AZR 102/20) hat das BAG entschieden, unter welchen Voraussetzungen die rechtliche Beziehung zwischen Crowdworker und Crowdsourcing-Unternehmen als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.
Müssen Arbeitgeber schon jetzt ein Zeiterfassungssystem, das den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht, einführen? Das Arbeitsgericht Emden befasste sich am 20. Februar 2020 (ArbG Emden, Urt. v. 20. Februar 2020 – 2 Ca 9419) mit der Frage und sprach sich für eine bestehende Pflicht der Arbeitgeber aus.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat kürzlich die neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ (Arbeitsschutzregel) bekannt gegeben, die sodann im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht wurde. Sie konkretisiert, den bereits vor einigen Monaten veröffentlichten „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ (Arbeitsschutzstandard).
Laut dem BMAS können Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazugehörigen Verordnungen erfüllt sind, wenn sie die Vorgaben der Arbeitsschutzregel beachten.
Nutzt der Arbeitgeber Kameraaufnahmen zur Überwachung der coronabedingten Abstandsregelungen, so stehen dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte zu. Dies entschied das Arbeitsgericht Wesel mit Beschluss vom 24. April 2020 (Az.: 2 BVGa 4/20).
Die Sommerferien haben in einigen Bundesländern bereits begonnen und stehen in restlichen Bundesländern vor der Tür. Nach wie vor gibt es beliebte Länder, für die Reisewarnungen aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie bestehen. Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung beachten?
Der Mindestlohn soll bis Juli 2022 in vier Stufen auf EUR 10,45 steigen. Dies empfahl die Mindestlohnkommission am Dienstag, 30. Juni 2020, der Bundesregierung einstimmig.
Nutzt der Arbeitnehmer seinen Dienst-PC an mehreren Tagen durchgängig und über mehrere Monate hinweg regelmäßig und wiederholt für private Zwecke, trotz eines entsprechenden Verbots, kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen. So entschied das LAG Köln (Urteil v. 7. Feb. 2020 – 4 Sa 329/19) jüngst.