BAG: Keine Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats bei Modifizierung des Fragekatalogs einer elektronischen Mitarbeiterbefragung
Das BAG hat die Grenzen des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats mit seiner Entscheidung näher bestimmt: Die reine Änderung eines Fragekatalogs einer Mitarbeiterbefragung, die von einer technischen Plattform durchgeführt werde, stelle keine Änderung der technischen Einrichtung selbst dar und sei nicht (erneut) mitbestimmungspflichtig (BAG, Beschluss vom 11. Dezember 2018 – 1 ABR 13/17).