Schnee oder Streik – Was sind die Folgen, wenn der Arbeitsweg nicht mehr bestritten werden kann?
Wenn Eis und Schnee den Berufsverkehr lahmlegen und Busse und Bahnen ausfallen oder wenn – Jahreszeitenunabhängig – gestreikt wird, stellt sich für den Arbeitgeber stets aufs Neue die Frage: Muss der Arbeitnehmer unter solchen Umständen überhaupt zur Arbeit erscheinen? Und wenn er den Betrieb nicht erreichen kann: Behält er seinen Vergütungsanspruch oder ist kein Lohn zu zahlen? Was müssen Beschäftigte beachten, wenn sie verhindert sind und welche Folgen hat es, wenn sie sich auf witterungsbedingte Hindernisse berufen, obwohl der Arbeitsweg noch zumutbar gewesen wäre?