Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung / Employer of Record
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 15. Oktober 2024 ihre Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aktualisiert. Die gravierendste Änderung betrifft den Geltungsbereich der Erlaubnispflicht nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Durch die Einbeziehung von Arbeitnehmern, die aus dem Ausland virtuell für ein Unternehmen in Deutschland tätig werden, werden insbesondere Employer of Record-Modelle betroffen sein.