Geschäftsgeheimnisschutz – Catch-all-Klauseln im Arbeitsvertrag als unwirksame Geheimhaltungsmaßnahme
Das Bundesarbeitsgericht sagt Adieu zu sog. „catch-all-Klauseln“ und bestätigt daher die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (BAG, Urt. v. 17. Oktober 2024 – 8 AZR 172/23). Wir zeigen auf, worauf Arbeitgeber achten sollten.