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  • Erleichterte Darlegungs- und Beweislast für Arbeitnehmer bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

    Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2023 stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG, 9 AZR 278/22) klar, welche Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers, aber auch des Entleihers, zu stellen sind, wenn sich der Arbeitnehmer auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher aufgrund einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung beruft. Rechtlicher Hintergrund der Entscheidung ist die teils schwierige Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von der Tätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem Dritten aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags.

  • Dürfen Arbeitnehmende die KI ihre Arbeit machen lassen? Rechtliches zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Arbeitsverhältnis

    Seit Chat-GPT, ClaudeAI, Bard und vergleichbare KI-Modelle (sog. Large Language Models) in aller Munde sind, sind sicher schon Mitarbeitende auf die Idee gekommen, diesen KI’s Aufgaben zu stellen, die sie im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse selbst erfüllen sollten. Aber dürfen sie das? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen? Arbeitgeber tun gut daran, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen, unabhängig davon, ob sie eine solche Nutzung verhindern oder ggf. sogar fördern oder vorgeben möchten.

    18 October 2023

  • ESG in der Managementvergütung dank CSRD – Nachhaltige Environmental, Social & Governance-Ziele

    Immer mehr Unternehmen verpflichten sich aus Reputationsgründen zu einer „ESG-konformen“ Aufstellung Ihrer Managementvergütung, auch wenn weiterhin in den aktienrechtlichen Vorgaben keine explizite rechtliche Pflicht besteht, ESG-Ziele mit Vergütungsanreizen zu verfolgen. Ein einheitliches „Nachhaltigkeits-Unternehmensrecht“ ist auch weiterhin (noch) nicht kodifiziert. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) und deren gesetzliche Umsetzung zum Juli 2024 werden sich jedoch auf die Marktstandards der Managementvergütung auswirken.

    30 September 2023

  • Änderung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte

    Das Europäische Parlament hat es sich angesichts der immer weiterwachsenden Bedeutung der ­europäischen Arbeitnehmervertretung zur Aufgabe gemacht, die Rechte der Europäischen ­Betriebsräte (EBR) zu stärken. Am 02.03.2023 hat das EU-Parlament daher mit der Mehrheit der Abgeordneten einen legislativen Initiativbericht angenommen, der eine Anpassung der bisher geltenden EU-Richtlinie 2009/38/EG bis zum 31.01.2024 bekräftigt.

    Der Europäische Betriebsrat hat bislang in der Praxis ein eher stiefmütterliches Dasein geführt. Dem soll durch die geplanten Änderungen nun ein Riegel vorgeschoben und der Europäische Betriebsrat bei grenzüberschreitend tätigen, europäischen Unternehmen weiterhin ­gestärkt und so mehr in den Fokus gerückt werden. Mit diesem ­Beitrag möchten wir die Rolle des Europäischen ­Betriebsrats ­sowie dessen Bedeutung nach den geplanten Änderungen näher beleuchten.

    29 September 2023

  • Zu hoch oder zu niedrig – aber niemals rechtmäßig? Weiterhin Unklarheit bei der Betriebsratsvergütung durch neue arbeitsgerichtliche Entscheidungen

    Während eine zu hohe Vergütung von Betriebsräten einerseits den Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB und andererseits eine Betriebsratsbegünstigung nach § 119 Abs.1 Nr.3 BetrVG darstellen kann, kommt bei zu niedriger Vergütung eine ebenfalls nach § 119 Abs.1 Nr. 3 BetrVG strafbare Betriebsratsbenachteiligung in Betracht. Dieses Strafbarkeitsrisiko führt im Ergebnis zu einer starken Unsicherheit bei den Verantwortlichen im Unternehmen. Es muss zwingend das richtige Vergütungsmaß gefunden werden, um das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung zu vermeiden.

    Der Untreuevorwurf hat in der Vergangenheit immer wieder die Strafgerichte beschäftigt. Das Thema ist Anfang des Jahres durch ein medienwirksames Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 10. Januar 2023 – 6 StR 133/22) wieder in den Fokus gerückt worden. In diesem Urteil wurde der Freispruch des Landgerichts für die angeklagten Mitglieder der Geschäftsführung des VW-Konzerns vom Vorwurf der Untreue aufgehoben.

    Hinzu kommen nun jüngere Entscheidungen aus der arbeitsgerichtlichen Praxis, die weitere Fragen aufwerfen. Das Arbeitsgericht Braunschweig gab mit Urteilen vom 05. Juli 2023 den Klagen von zwei Betriebsräten auf Ausgleich von Vergütungsdifferenzen (infolge des vorgenannten BGH-Urteils waren Gehaltskürzungen erfolgt) statt und verurteilte den Arbeitgeber zur Nachzahlung.

    17 August 2023

  • Fachkräftesuche durch künstliche Intelligenz? – Die arbeitsrechtlichen Herausforderungen bei dem Einsatz von KI im Recruiting

    „Alles in allem ist es entscheidend, dass sich sowohl Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch Unternehmen auf die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an die sich verändernden Bedürfnisse und Anforderungen der Arbeitswelt vorbereiten, um erfolgreich in der Arbeitswelt von morgen zu agieren.“ – so das Fazit der KI – ChatGPT – selbst auf die Frage, wie die Arbeitswelt von morgen aussehen wird.

    11 July 2023

  • Keine Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Urlaubsgewährung nach Befristungsablauf

    Nach § 15 Abs. 6 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) gilt ein Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen, wenn es mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird und dieser nicht unverzüglich widerspricht. In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2023 (7 AZR 266/22) stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar, dass für eine „Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses“ i. S. d. Norm die einseitige Erfüllung von Leistungspflichten durch den Arbeitgeber nicht ausreicht. Vielmehr ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer seine vertragsgemäßen Dienste nach Ablauf der Vertragslaufzeit tatsächlich ausführt.

    6 June 2023

  • Abhängige Beschäftigung trotz vertraglich vereinbarter „Freier Mitarbeit“

    Ob eine Person als freier Mitarbeiter – auch „Contractor“ oder „Freelancer“ - oder als abhängiger Beschäftigter und damit in der Regel als Arbeitnehmer einzuordnen ist, hängt von der tatsächlich gelebten Praxis ab. Auch die Frage der Geltung der für Arbeitnehmer einschlägigen Gesetze wie Kündigungsschutzgesetz oder Bundesurlaubsgesetz werden von der tatsächlichen Durchführung des Vertragsverhältnisses bestimmt. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden- Württemberg in einer kürzlich ergangenen Entscheidung vom 20. März 2023 (L 4 BA 2739/20) erneut klargestellt.

    19 May 2023