Aktuelle Rechtsprechung zu angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)
„Verschwiegenheit fordern ist nicht das Mittel, sie zu erlangen“ - sog. catch-all-Klauseln sind keine angemessenen Geschäftsgeheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetz (ArbG Aachen, Urteil vom 13. Januar 2022 – Az. 8 Ca 1229/20).