Gesetzgebung

  • Von Jane zu John – mit einem Federstrich. Was Sie als Arbeitgeber zur Änderung des Geschlechtseintrags nach dem SBGG jetzt wissen müssen

    Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht es transgeschlechtlichen, intersexuellen und nicht-binären Personen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ggf. ihren Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Dadurch wird das bisherige Verfahren deutlich vereinfacht. Mit der Änderung des Eintrags ist der neue Geschlechtseintrag und ggf. der gewählte Vorname in rechtlichen Angelegenheiten maßgeblich. Daraus ergeben sich zahlreiche rechtliche Implikationen.

    Vier Punkte sind für Sie als Arbeitgeber relevant:

    28 November 2024

  • ESG-Aspekte in der Managementvergütung (Nachhaltige Environmental, Social & Governance-Ziele

    Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) ist aktualisiert. Die neuen Regeln werden sich auf die Marktstandards der Managementvergütung auswirken. Bislang hatten sich Unternehmen eher nur aus Reputationsgründen zu einer „ESG-konformen“ Aufstellung ihrer Managementvergütung selbst verpflichtet.

  • Die Cannabis Legalisierung: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

    Wird in den Raucherecken der Betriebe dieser Republik nun auch Cannabis geraucht? Wird das Feierabendbier zum gesitteten Joint mit den Kollegen auf dem Betriebsgelände? Wenn Alkohol und Nikotin auf Betriebsfeiern nicht nur erlaubt, sondern sogar üblich sind, warum dann nicht auch der Konsum von Cannabis? Oder darf ich das Einbringen und den Konsum von Cannabis auf dem Betriebsgelände verbieten?
    Unternehmenspolitisch stellt sich die zudem Frage: Ist die Gestattung des Genusses von Cannabis womöglich sogar ein Vorteil im Kampf um qualifizierte Arbeitskräfte? Und wie steht es eigentlich mit Haftungsrisiken?

    2 July 2024

  • ESG in der Managementvergütung dank CSRD – Nachhaltige Environmental, Social & Governance-Ziele

    Immer mehr Unternehmen verpflichten sich aus Reputationsgründen zu einer „ESG-konformen“ Aufstellung Ihrer Managementvergütung, auch wenn weiterhin in den aktienrechtlichen Vorgaben keine explizite rechtliche Pflicht besteht, ESG-Ziele mit Vergütungsanreizen zu verfolgen. Ein einheitliches „Nachhaltigkeits-Unternehmensrecht“ ist auch weiterhin (noch) nicht kodifiziert. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) und deren gesetzliche Umsetzung zum Juli 2024 werden sich jedoch auf die Marktstandards der Managementvergütung auswirken.

    30 September 2023

  • Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes

    Nach mehreren erfolglosen Anläufen kam es jetzt zu der finalen Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Der vom Vermittlungsausschuss des Bundestages und Bundesrates unterbreitete Einigungsvorschlag wurde angenommen. Der deutsche Bundestag hat daraufhin am 11. Mai 2023 und der Bundesrat am 12. Mai 2023 der veränderten Fassung des HinSchG zugestimmt. Das neue Gesetz tritt einen Tag nach Verkündung, voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft.

    15 May 2023

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Abschied vom gelben Schein

    Seit dem 1. Januar 2023 hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) abgelöst. Damit einhergehend wurde ein neuer § 5 Abs. 1a in das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eingefügt. Hierdurch ist für gesetzlich versicherte Mitarbeiter die Pflicht zur Zuleitung der „Papier-AU“ (den sog. gelben Schein) an den Arbeitgeber entfallen. Der Arbeitgeber muss die eAU auf digitalem Weg bei der Krankenkasse des Mitarbeiters abrufen.

    28 February 2023

  • Die Möglichkeit der digitalen Übermittlung von Bescheinigungen an die Agentur für Arbeit ist nun Pflicht

    Als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auf Anforderung von ehemalig Beschäftigten oder der Agentur für Arbeit diverse Bescheinigungen auszustellen und diese zu übermitteln. Seit dem 1. Januar 2023 ist dies nicht mehr in Papierform möglich, sondern die elektronische Übermittlung über das sog. elektronische Meldeverfahren BEA („Bescheinigungen elektronisch annehmen“) verpflichtend.

    18 January 2023