Gesetzgebung

  • Die Ampel kommt! Welche Neuerungen die Ampel-Koalition im Arbeitsrecht plant.

    Am 24. November 2021 einigten sich die Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP auf einen Koalitionsvertrag. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind insbesondere die folgenden geplanten Änderungen der neuen Regierung beachtenswert:

    Das Kapitel IV. des Koalitionsvertrags mit dem Titel „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“ eröffnen die Koalitionspartner unter anderem mit dem Halbsatz
    „[wir] schaffen ein modernes Arbeitsrecht, das Sicherheit und fair ausgehandelte Flexibilität ermöglicht.“

    Dem Anspruch, ein modernes Arbeitsrecht zu schaffen, werden die Koalitionspartner dem weiteren Inhalt des Koalitionsvertrags nach zu urteilen, nur in Teilen gerecht.

    2 December 2021

  • Grundsatzurteil: Volle Kurzarbeit verringert den Urlaubsanspruch

    Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde in vielen Unternehmen Kurzarbeit eingeführt. Nicht selten ist es dabei zu einer vollständigen Befreiung von der Arbeitspflicht (sog. „Kurzarbeit Null“) gekommen. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 2021 (9 AZR 225/11) darf dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden.

    1 December 2021

  • Corona-Impfung – Was darf der Arbeitgeber?

    Wir befinden uns zu Beginn der vierten Welle der Corona-Pandemie. Die Impfquote in Deutschland stagniert. Die Politik ist gefragt, um Impfanreize zu setzen, so dass uns ein dramatischer Verlauf der vierten Welle an Corona-Infektionen erspart bleibt. Selbstverständlich wünschen sich auch Arbeitgeber, dass sich möglichst viele ihrer Mitarbeiter gegen das Corona-Virus impfen lassen, um eine Infektionswelle in der Belegschaft zu vermeiden. Viele Arbeitgeber fragen sich, welche Möglichkeiten sie haben, möglichst viele Mitarbeiter zu einer Impfung zu bewegen oder zumindest zu einer Risikogruppe gehörende Mitarbeiter vor einer Ansteckung durch ungeimpfte Mitarbeiter zu schützen.

    12 October 2021

  • Mobiles Arbeiten und Homeoffice; Wie soll es nach Corona weitergehen?

    Durch die Corona-Pandemie sind mobiles Arbeiten und das Arbeiten aus dem Homeoffice zur Normalität geworden. Von den damit verbundenen Vorteilen (Ersparnis des Arbeitsweges, flexible Arbeitszeiten, Reduktion der Kosten für die Geschäftsräume etc.) haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitiert. Eine vollständige Rückkehr in die Büros wird es vor diesem Hintergrund nicht geben. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten rechtlichen Aspekte zusammen, die es beim Abschluss einer Vereinbarung zu mobilem Arbeiten und Homeoffice zu beachten gilt.

    9 September 2021

  • Wer zahlt für Profi-Fußballer in Quarantäne?

    Was gilt, wenn ein Profi-Sportler wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne darauf angewiesen ist, seine Arbeit aus dem Home Office zu verrichten und deswegen seinen Pflichten nicht vollständig nachkommen kann? Muss die öffentliche Hand die (zum Teil) hohe Vergütung des Sportlers erstatten?

    31 August 2021

  • Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens

    Am 20. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes beschlossen. Gegenstand dieses sogenannten Barrierefreiheitsgesetzes sind zahlreiche Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens, um Rechts- und Planungssicherheit für alle Vertragsbeteiligten früher, einfacher und schneller als bisher herzustellen.

    14 July 2021

  • Neuerungen zur Unfallversicherung im Home-Office

    Am 21. Mai 2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (“Betriebsrätemodernisierungsgesetz”). Neben der Erleichterung der Betriebsratswahl beschloss der Bundestag auch eine Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes von Mitarbeitern im Home-Office. Der Bundesrat billigte das Gesetz nun am 28. Mai 2021. Das Gesetz soll voraussichtlich noch in diesem Sommer in Kraft treten.

    7 June 2021

  • Was bedeutet die Corona-Testangebotspflicht für Arbeitgeber?

    Jetzt also doch: Zur Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung die Corona-Arbeitsschutzverordnung um eine arbeitgeberseitige Pflicht zum Angebot von Corona-Schnelltests erweitert. Die Änderung wird voraussichtlich Mitte der 16. Kalenderwoche in Kraft treten. Wozu genau Arbeitgeber dann verpflichtet sind – und wozu nicht – ist nachfolgend zusammengefasst.

    15 April 2021