Gesundheitsschutz

  • Die Überlastungsanzeige – ein Überblick

    Im Juni 2024 fand die sogenannte „Überlastungsanzeige“ aufgrund einer Berichterstattung mehrerer Medien über ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Detmold (Urteil vom 26. Juni 2024 - 2 Ca 731/23) in der breiteren Öffentlichkeit Beachtung. Das Arbeitsgericht hatte über die Klage einer Krankenschwester gegen ihren Arbeitgeber zu entscheiden. Diese hatte im Rahmen mehrerer Überlastungsanzeigen die Belastung am Arbeitsplatz angeprangert.

  • Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) tritt in Kraft – Arbeitgeber müssen jetzt handeln!

    Kürzlich haben sich Bund und Länder auf verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Nachdem im privaten und öffentlichen Bereich bereits umfassende Maßnahmen gelten, betreffen die Verschärfungen nun wesentlich die Unternehmen. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Corona-ArbSchV vorgelegt. Diese regelt Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes wie eine Pflicht der Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, wo möglich, im Home-Office arbeiten zu lassen sowie zahlreiche Regelungen zur Kontaktbeschränkung in den Betrieben und eine Maskenpflicht. Die bisher erlassenen Arbeitsschutzregelungen zu Corona, der Arbeitsschutzstandard sowie die Arbeitsschutzregel gelten weiter fort.