Rechtsprechungsupdate Annahmeverzugslohn und „Böswilliges Unterlassen“ – BAG Urteil vom 12. Februar 2025 – Az.: 5 AZR 127/24
Wann sich Arbeitgeber im Rahmen der Geltendmachung eines Annahmeverzugslohnanspruches auf ein „böswilliges Unterlassen“ des Arbeitnehmers berufen können, ist gegenwärtig in der Rechtsprechung heiß diskutiert.
Bisher war der Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer ernsthafte Bewerbungsbemühungen unternehmen muss, nicht abschließend geklärt. Hier schafft das am 12. Februar 2025 ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts nun mehr Klarheit.