Außerordentliche Verdachtskündigung: Anforderung an die Anhörung des Arbeitnehmers
Für die eine Verdachtskündigung vorbereitende Anhörung des Arbeitnehmers ist es ausreichend, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, welchen Sachverhalt der Arbeitgeber für aufklärungsbedürftig hält, dass er die Verantwortung des Arbeitnehmers dafür in Betracht zieht und dass dem Arbeitnehmer Gelegenheit gegeben werden soll, zu den Verdachtsmomenten Stellung zu nehmen (BAG, Urteil vom 25. April 2018 – 2 AZR 611/17).