Hohe Arbeitszeit? – Kein Ausgleich durch Feiertage oder Urlaub!
Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden (Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 9. Mai 2018 – 8 C 13.17, bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht).