Personalarbeit

  • Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers nach der DS-GVO

    Die konzerninterne Zusicherung von Anonymität an Whistleblower kann ein legitimes Interesse an der Geheimhaltung der Informationsquelle darstellen und damit das Recht des Arbeitnehmers auf Erteilung einer datenschutzrechtlichen Auskunft einschränken (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 2018 – 17 Sa 11/18).

    12 June 2019

  • Kein Widerrufsrecht für in privaten Räumlichkeiten geschlossene Aufhebungsverträge, aber Gebot fairen Verhandelns

    Verbraucher haben allgemein ein Widerrufsrecht für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikation geschlossen werden. Dies gilt jedoch nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, auch wenn diese in einer Privatwohnung des Arbeitnehmers geschlossen werden. Sie können jedoch bei Verstoß gegen das „Gebot fairen Verhandelns“ unwirksam sein (BAG, Urteil vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18).

  • Kein Mindestlohn bei Praktikumsunterbrechung

    Praktikanten, die ihr Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten, haben auch dann keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn das Praktikum aufgrund einer Unterbrechung länger als drei Monate gedauert hat (BAG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 556/17).

    26 March 2019

  • Dringender Handlungsbedarf: Die neue MuSchG-Gefährdungsbeurteilung

    Bereits zu Beginn des Jahres 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat neben einer weitgehenden Neugliederung der einzelnen Regelungen auch Handlungspflichten für Arbeitgeber bestimmt. Neu ist die Einführung einer abstrakten oder „anlassunabhängigen" Gefährdungsbeurteilung. Verstöße gegen diese Handlungspflicht sind bußgeldbewährt und können seit dem 1. Januar 2019 geahndet werden, so dass akuter Handlungsbedarf besteht.

    21 March 2019

  • Verfall von Urlaubsansprüchen – Was muss der Arbeitgeber tun?

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt grundsätzlich nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
    (BAG, Urteil vom 19. Februar 2019 – 9 AZR 541/15)

    22 February 2019