Urlaubskürzung bei Elternzeit europarechtskonform!
Eine nationale Bestimmung, nach welcher ein „Elternurlaub“ bei der Berechnung der Dauer des Jahresurlaubs anspruchsmindernd berücksichtigt wird, ist mit dem Unionsrecht vereinbar (EuGH, vom 4. Oktober 2018 – C-12/17).