Schnellere Umstrukturierung von Unternehmen – Kürzere Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist für die Kündigung durch den Arbeitgeber kann in bestimmten Situationen in einem (Sanierungs-)Tarifvertrag zulässig sein (BAG, Urteil vom 18. Oktober 2018 – 2 AZR 374/18).